
Psychotherapie beginnen
Im ersten Schritt fragst du ein Erstgespräch bei
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Wie bist du versichert?
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von Beihilfestellen meist problemlos erstattet. Beihilfeberechtigt sind verbeamtete Personen, wie zum Beispiel Lehrer*innen, Richter*innen und Ruhestandsbeamt*innen. Bitte informiere dich vor Therapiebeginn bei deiner Beihilfestelle, um die Übernahmebedingungen deiner Psychotherapie abzuklären.