Wer trägt die Kosten für meine Psychotherapie?

Privatversicherungen, die Beihilfe und die Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei unseren approbierten Psychotherapeut*innen.
Als gesetzlich versicherte Person hast du bei uns die Möglichkeit, die Kosten der Behandlung selbst zu übernehmen oder sie über das Kostenerstattungsverfahren zurückerstattet zu bekommen.
Wie bist du versichert?
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Wir empfehlen dir, dass du dich bei deiner Krankenversicherung erkundigst, in welchem Umfang und in welcher Höhe Psychotherapie laut deines Versicherungstarifs erstattet wird.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Psychotherapie ist in deinem Vertrag abgedeckt.
- Du hast innerhalb der letzten 24 Monate
keine ambulante Psychotherapie gemacht.
Das kannst du jetzt tun:
- Bei deiner Versicherung erkundigen:
- Ist Psychotherapie bei approbierten psychologischen Psychotherapeut*innen
ohne gesetzliche Kassenzulassung in deinem Vertrag enthalten? - Werden probatorische Sitzungen erstattet?
- Gibt es Einschränkungen bei der Erstattung?
- Wird vor Beginn der Psychotherapie ein gutachterlicher
Bericht der behandelnden Psychotherapeut*in verlangt?
- Ist Psychotherapie bei approbierten psychologischen Psychotherapeut*innen
- Antragsunterlagen zusenden lassen
Lasse dir im Vorfeld die Antragsunterlagen zusenden, damit du diese
beim Erstgespräch mit deiner Therapeut*in besprechen kannst. - Erstgespräch mit deiner Therapeut*in
In einem Erstgespräch kannst du den Ablauf und Umfang deiner
Psychotherapie direkt mit deiner Therapeut*in besprechen.
Buche jetzt ein Erstgespräch und erhalte schnell eine Rückmeldung.